Rechtsanwältin Susanne Fischer

Fachanwältin für Sozialrecht · Mediatorin (DAA)

Leistungen der Rechtsanwältin Susanne Fischer in Osnabrück

Fachanwältin für Sozialrecht · Mediatorin (DAA)

 SOZIALRECHT

Pro­ble­me mit Ar­beits­amt, Kran­ken­ver­si­che­rung oder Be­rufs­ge­nos­sen­schaft?

 

Ich prüfe Ihre Mög­lich­kei­ten.

 

Der Um­gang mit Be­hör­den oder staat­li­chen Stel­len ist nicht immer ein­fach. Im Fall von Aus­ein­an­der­set­zun­gen be­ra­te und ver­tre­te ich ich Sie kom­pe­tent und en­ga­giert.

 

Als Fach­an­wäl­tin für So­zi­al­recht ver­fü­ge ich über nach­ge­wie­se­ne theo­re­ti­sche Kennt­nis­se sowie um­fas­sen­de Er­fah­rung im Be­reich des So­zi­al­rechts. Mit re­gel­mä­ßi­gen Fort­bil­dun­gen zu den The­men die­ses Rechts­ge­bie­te ist ge­währ­leis­tet, dass mein Wis­sen immer am ak­tu­el­len Stand des Rechts ori­en­tiert ist.

 

Auf die­ser Grund­la­ge biete ich Ihnen Hilfe bei fol­gen­den The­men:

  • Ar­beits­lo­sen­geld I
  • So­zi­al­hil­fe
  • Grundsicherung im Alter/ Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Wohn­geld
  • Schwer­be­hin­der­ten­recht
  • ge­setz­li­che Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung (Pfle­ge­grad / Pfle­ge­geld)
  • ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung (Er­werbs­min­de­rungs­ren­te)
  • ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­rungs­recht (Ar­beits­un­fall / Be­rufs­krank­heit)

 BETREUUNGSRECHT

Betreuung - durch Unfall, Krankheit oder Alter?

Ich helfe als Berufsbetreuer mit Rat und Tat.

Betreuung bedeutet die gesetzliche Vertretung des Betroffenen durch die dafür vom Betreuungsgericht bestellte Person (§1902 BGB).

Die Betreuerbestellung erfolgt unter Beachtung der Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung des Betroffenen.

Betreuung heißt nicht Entmündigung.

Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise eingerichtet, die der Betroffene nicht mehr selbst regeln kann, u.a.:

  • Ver­mö­gens­sor­ge
  • Auf­ent­halts­be­stim­mung
  • Sorge für die Gesundheit
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Rechts-; Antrags- und Behördenangelegenheiten

Der Be­rufs­be­treu­er ist ver­pflich­tet jähr­lich Re­chen­schaft ab­zu­le­gen.

 FAMILIENRECHT

Streit gibt's in den besten Familien!

 

Ich helfe mit Rat und Tat.

 

Juristische Auseinandersetzungen innerhalb der Familie sind häufig kompliziert und vor allem emotional aufgeladen. Gerade solche Fälle brauchen einen kühlen Kopf - und sensible, kompetente Beratung.

 

Durch meinen Interessenschwerpunkt Familienrecht kann ich auf breite Erfahrungen in diesen Bereich zurückgreifen. Meine Qualifikation als Mediatorin befähigt mich zudem, familiäre Auseinandersetzungen auch außergerichtlich beizulegen - in manchen Fällen eine gute Alternative zum Prozess.

 

Ich unterstütze Sie in folgenden Fällen:

  • Scheidung
  • Unterhaltsregelung
  • Umgangsrecht
  • elterliche Sorge / Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Vermögensauseinandersetzungen / Zugewinn